Er vertritt den Verein nach außen und ist für alle Entscheidungen zuständig, die aufgrund Dringlichkeit
einer schnellen Erledigung bedürfen, soweit sie nicht für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung
sind.
Für solche Entscheidungen ist die Zustimmung des Vereinsausschusses nicht erforderlich. Der Vereinsausschuss
ist über solche Entscheidungen jedoch zu unterrichten.
Der Vorsitzende führt außerdem den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vereinsausschuss.